Datenschutz

Das Thema Datenschutz gewinnt durch die Digitalisierung unserer Welt immer mehr an Bedeutung. Der TV 1893 Seeheim muss zur Betreuung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten verarbeiten und ist verpflichtet, zum Schutz seiner Mitglieder die Gesetze zum Datenschutz einzuhalten.

Durch Vorstandsbeschluss vom 07.02.2011 wurde ein Datenschutzbeauftragter berufen, der für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zuständig ist. Datenschutzrichtlinien, an die sich die Funktionsträger halten müssen, wurden erarbeitet. Die Funktionsträger haben sich verpflichtet die Datenschutzrichtlinien und das Datengeheimnis einzuhalten. Der §18 der Satzung des Vereins ist dem Datenschutz gewidmet. Innerhalb des Vereins sind bestimmte Aufgaben den verantwortlichen Funktionsträgern, dem Vorstand, Übungsleiter/innen, Geschäftsführer usw. zugewiesen. Personenbezogene Daten dürfen nur für die Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Funktionsträger entsprechend der Satzung des TVS genutzt werden.

Bei Eintritt in den Verein werden die Mitglieder über die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten informiert. Jedes Mitglied kann der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Sollten Daten öffentlich bekannt gemacht werden – auch im Internet – ist grundsätzlich die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Alle Vereins- und Mitgliedsdaten, die nicht mehr benötigt werden, sind so zu entsorgen, dass Dritte keine Kenntnis der Daten erlangen. Sicherungskopien des kompletten Datenbestands sind unter Verschluss beim Vorsitzenden hinterlegt, diese Kopien werden kontinuierlich ausgetauscht bzw. ergänzt.